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GFN Aktionär gegen Hauptversammlungsbeschluss - Aus Sicht der Gesellschaft hat diese Klage keine Aussicht auf Erfolg

In der Außerordentlichen Hauptversammlung der GFN AG am 30.12.2003 ist beschlossen worden, das Grundkapital der Gesellschaft unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gegen Sacheinlagen um 1.400.000,00 EUR durch Ausgabe von 1.400.000 neuen, ab Beginn des Geschäftsjahres 2004 gewinnberechtigten, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen.



Gegen diesen Beschluss hat ein Aktionär beim Landgericht Stuttgart am 23. 01. 2004 Klage erhoben. Er beantragt, den Beschluss für nichtig zu erklären, hilfsweise seine Nichtigkeit festzustellen, äußerst hilfweise, seine Unwirksamkeit festzustellen. Das Gericht hat das schriftliche Vorverfahren angeordnet. Aus Sicht der Gesellschaft hat diese Klage keine Aussicht auf Erfolg.



Veröffentlichungsdatum: 06.02.2004 - 21:13
Redakteur: rpu
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