Die Gesellschafterversammlung der Oelmühle Leer Connemann GmbH & Co. KG, eine 100 %-Tochtergesellschaft der Oelmühle Hamburg AG, hat am heutigen 5. Februar 2004 einen Grundsatzbeschluß gefasst, die von jener Gesellschaft geführten Betriebsteile "Ölmühle" und "Raffinerie" zu schließen und das betriebsverfassungsrechtliche Verfahren zu diesen geplanten Betriebsänderungen nach §§ 111 ff. BetrVG einzuleiten. Entnehmen konnte man dies einer Ad-Hoc Mitteilung vom Mittwoch. Weitere Details wurden nicht bekannt gegeben.Entnehmen konnte man dies einer Ad-Hoc Mitteilung vom Mittwoch. Weitere Details wurden nicht bekannt gegeben.