Der Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der Edscha AG, Remscheid, vom 23. Mai 2003 über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin, die EdCar Beteiligungs GmbH & Co. KG, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (Squeeze-out) ist heute in das Handelsregister der Edscha AG beim Amtsgericht Wuppertal eingetragen geworden.
Der Eintragung vorausgegangen war eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf, in welcher das Gericht rechtskräftig festgestellt hatte, dass die gegen den Übertragungsbeschluss erhobenen Anfechtungsklagen einer Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister nicht entgegen stehen.
Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind sämtliche Aktien der Minderheitsaktionäre der Edscha AG kraft Gesetzes auf die EdCar Beteiligungs GmbH & Co. KG übergegangen. Der Börsenhandel der Edscha-Aktie wird daher voraussichtlich mit Ablauf des heutigen Tages eingestellt werden.
Die bei den Depotbanken verbuchten Aktien der Minderheitsaktionäre verbriefen gemäß § 327e Abs. 3 Satz 2 AktG ab Eintragung des Übertragungsbeschlusses nur noch den Anspruch auf Erhalt der Barabfindung. Die Auszahlung der Barabfindung an die Minderheitsaktionäre in Höhe von 32,50 Euro je Stückaktie wird in den nächsten Tagen über die beteiligten Depotbanken abgewickelt. Einzelheiten hierzu wird die EdCar Beteiligungs GmbH & Co. KG in einer gesonderten Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger und in der Börsenzeitung veröffentlichen.
Auf Grund des Ausscheidens der Minderheitsaktionäre wird die für den 26. Februar 2004 einberufene ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft durch gesonderte Bekanntmachung der Gesellschaft abgesagt und als nichtöffentliche Hauptversammlung abgehalten werden.