i:FAO soll Holding werden
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i:FAO selbst wird künftig keine operativen Geschäfte mehr führen
Vorstand und Aufsichtsrat der i:FAO AG werden auf der für den 5. März 2004 einzuberufenden Hauptversammlung vorschlagen, die Ausgliederung des gesamten Geschäftsbetrieb der i:FAO AG in eine neu zu gründende Tochtergesellschaft zu beschließen. Nach Abschluss der vorgeschlagenen Ausgliederung, die nach dem Umwandlungsgesetz durchgeführt werden soll, werden das operative Geschäft der i:FAO AG und deren bisherige Beteiligungen von der Tochtergesellschaft gehalten. Die i:FAO AG wird zu einer Holding, die keine operative Geschäftstätigkeit entfaltet.