Berliner Effektengesellschaft: Ausschüttung der Kapitalherabsetzung
-
Ausschüttung in voller beschlossener Höhe von 1,88 EUR je Aktie durchgeführt
Die ordentliche Hauptversammlung der Berliner Effektengesellschaft AG am 16.06.2003 hatte eine Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft um 30.005.098,92 EUR (entspricht 1,88 EUR je Aktie) beschlossen. Dieser Beschluß wurde am 11.07.2003 in das Handelsregister des Amtsgerichtes Berlin-Charlottenburg eingetragen und vom 16.07.2003 bis 22.07.2003 in Bundesanzeiger, F.A.Z. und Tagesspiegel bekanntgegeben. Gemäß § 225 AktG können Zahlungen an die Aktionäre aufgrund der Herabsetzung des Grundkapitals erst geleistet werden, nachdem seit der Bekanntmachung der Eintragung sechs Monate verstrichen sind und nachdem etwaigen Gläubigern der Gesellschaft Befriedigung oder Sicherheit gewährt worden ist.
Die Halbjahresfrist ist mit dem heutigen Tage verstrichen, Gläubiger der Gesellschafter haben sich nicht gemeldet und somit wird die Ausschüttung in voller beschlossener Höhe von 1,88 EUR je Aktie durchgeführt.
Die Ausschüttung erfolgt am 29.01.2004. Die Aktie der Berliner Effektengesellschaft AG notiert am 29.01.2004 "ex Ausschüttung". Aktionären, deren Aktien bis zum 28.01.2004/Börsenschluß im Depot verbucht wurden, wird der Ausschüttungsbetrag am 29.01.2004 über ihre depotführenden Banken gutgeschrieben.