Vorstand und Aufsichtsrat der TFG Capital AG nehmen zu den Spekulationen und erhobenen Vorwürfen des Finanzmagazins Börse Online gegen Vorstandsmitglied F. Michael Stallmann und Ex-Vorstand Jürgen Leschke Stellung und korrigieren die Anschuldigungen wie folgt:
"In dem Artikel der Börse Online heißt es, dass die Geschäftsführer des TFG II-Fonds in Eigenregie und zu Lasten der Kommanditisten branchenunübliche Änderungen im Gesellschaftsvertrag vorgenommen haben. Dies entspricht jedoch nicht den Tatsachen. Erklärtes Ziel des Fonds war es, die finanziellen Mittel durch institutionelle Investor zu erweitern. Dies war nur vor dem Hintergrund möglich, wenn weitere Finanzierungsformen in der Satzung aufgenommen wurden. Den Kommanditisten wurde die Satzungsänderung zur Verfügung gestellt.
Die in dem Artikel als "ungünstig" beschriebene Rechtsform des geschlossenen TFG II Fonds ist im falschen Zusammenhang widergegeben worden. Abgesehen von der Tatsache, dass in der Fondsbranche die Rechtsform der GmbH & Co. KG sehr verbreitet ist, wurde die Diskussion über eine Umwandlung des Fonds von den Kommanditisten ausgelöst. Hintergrund waren steuerliche Änderungen und der erfolgreiche Börsengang der TFG Venture Capital AG & Co KGaA. Neben verschiedenen Möglichkeiten wurde mehrheitlich für eine Übernahme des Fonds II durch die KGaA gestimmt. Durch ein unhabhängiges Wertgutachten, dass von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schwantag/Kraushaar im Auftrag der TFG II Gesellschafter erstellt und zusätzlich noch durch einen weiteren unabhängigen Gutachter überprüft und bestätigt wurde, ist die Werthaltigkeit des Fonds ermittelt worden. Entgegen der Darstellung in Börse Online basiert das Gutachten nicht auf "aggressiven Planzahlen" sondern auf stichhaltigen und belegbaren Bewertungsmethoden. Dieses Gutachten wurde allen Kommanditisten zur Verfügung gestellt.
Sieben Kommanditisten haben das Angebot im Jahr 2000 nicht angenommen. Ihnen wurden in den Folgejahren wiederholt Angebote durch die KGaA unterbreitet, ihre Kommanditanteile zu erwerben, jedoch konnte nie eine Einigung über den Preis erzielt werden.
Zwischenzeitlich ist uns bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft Bochum Ermittlungen eingeleitet hat. Wir werden alle erforderlichen Schritte unternehmen, die Rechtmäßigkeit der beschriebenen Vorgänge zu belegen."