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BOV wechselt vom Prime Standard in den General Standard - Der Wechsel wird voraussichtlich Mitte April 2004 wirksam

Die BOV AG hat bei der Zulassungsstelle der Frankfurter Wertpapierbörse einen Antrag auf Widerruf der Zulassung von Aktien zum Teilbereich des geregelten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) eingereicht, um in das Börsensegment General Standard zu wechseln. Der Prime Standard ist konzipiert für Unternehmen, die an den Kapitalmärkten ein internationales Publikum ansprechen wollen. Die damit verbundenen hohen Anforderungen der laufenden Berichtspflichten sowie der assoziierten Folgepflichten führen zu erhöhten finanziellen und personellen Belastungen, denen für die BOV AG auf Sicht kein entsprechender Mehrnutzen gegenüber steht.



Vorstand und Aufsichtsrat haben entschieden, die sich aus dem Wechsel in den General Standard ergebenden Kostenvorteile zu nutzen. Die BOV AG wird auf freiwilliger Basis den Konzernjahresabschluss weiterhin nach internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS/IAS) erstellen. Berichte und Ad hoc-Mitteilungen sowie Mitteilungen nach §21 WpHG werden in deutscher Sprache veröffentlicht. Der Wechsel wird voraussichtlich Mitte April 2004 wirksam. Das genaue Datum des Segmentwechsels hängt vom Datum des Bescheids der Zulassungsstelle der Frankfurter Wertpapierbörse ab, an das sich drei Monate bis zum Wirksamwerden des Wechsels anschließen.



Veröffentlichungsdatum: 08.01.2004 - 07:21
Redakteur: rpu
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