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Mannheimer AG Holding: Verlustanzeige und Sanierungskonzept - UNIQA beabsichtigt Mehrheitsübernahme des Unternehmens mittels Kapitalerhöhung

Einer voraussichtlich am 3. März 2004 stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung wird der Vorstand der Mannheimer AG Holding gem. § 92 Abs. 1 AktG anzeigen, dass ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals besteht. Gleichzeitig werden Vorstand und Aufsichtsrat den Aktionären ein umfassendes Sanierungskonzept zur Beschlussfassung vorschlagen, dessen Durchführung die Anlehnung an einen finanzkräftigen Mehrheitsaktionär und Partner aus der Versicherungsbranche beinhaltet.

Für das Geschäftsjahr 2003 wird bei der Mannheimer AG Holding ein Jahresfehlbetrag in einer Größenordnung von knapp 200 Mio. EUR erwartet, durch den das Gesellschaftsvermögen auf weniger als die Hälfte des Grundkapitals reduziert wird. Die Mannheimer AG Holding wird zudem zum 31. Dezember 2003 nicht die versicherungsaufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Gruppensolvabilität erfüllen.

Diese Situation soll im wesentlichen durch folgende Maßnahmen bereinigt werden: Zunächst wird das Grundkapital zur Verlustabdeckung nominell von derzeit 25.804.800 EUR um 15.724.800 EUR auf 10.080.000 EUR herabgesetzt. Anschließend wird eine Barkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in einem Umfang von nominal 53.000.000 EUR zu einem Bezugspreis von 1,50 EUR je ausgegebener Aktie durchgeführt. Diese Kapitalerhöhung soll der Gesellschaft neues Eigenkapital in Höhe von 79,5 Mio. EUR zuführen.

Die neuen Aktien werden ausschließlich von der UNIQA, der größten Versicherungsgruppe in Österreich, gezeichnet. Die UNIQA ist eine der führenden Versicherungsgruppen Mitteleuropas. Mit dem unternehmerischen Beitrag der UNIQA erhält die Mannheimer nach Ansicht des Managements einen starken Mehrheitsaktionär und Partner. Bei Durchführung der Kapitalerhöhung wird UNIQA eine Beteiligung an der Mannheimer AG Holding von insgesamt rund 87,16% erreichen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat mit Bescheid vom 19. Dezember 2003 UNIQA von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und Abgabe eines Pflichtangebots an die übrigen Aktionäre der Mannheimer AG Holding befreit, weil die beabsichtigte Kontrollerlangung durch UNIQA die Sanierung von Mannheimer AG Holding bezweckt.



 

Bestandteil des Konzepts ist auch, dass die Mannheimer AG Holding das Darlehen, das die Protektor Lebensversicherungs-AG ihr im Zusammenhang mit der Übertragung des Versicherungsbestands der Mannheimer Lebensversicherung AG gewährt hatte, durch Zahlung eines Betrages von 25 Mio. EUR ablöst. Im Gegenzug verzichtet die Protektor Lebensversicherungs-AG endgültig auf den verbleibenden Restbetrag des Darlehens. Die entsprechende Vereinbarung mit Protektor steht unter der Bedingung, dass UNIQA mehr als 75% der Stimmrechte und des Grundkapitals der Mannheimer AG Holding erreicht und dass die freien unbelasteten Eigenmittel unter Berücksichtigung der Auswirkungen des genannten Verzichts ausreichend sind, um die versicherungsaufsichtsrechtlichen Eigenmittel-Anforderungen auf Ebene der einzelnen Versicherungsunternehmen der Mannheimer Gruppe und auf konsolidierter Basis bei Mannheimer AG Holding zu erfüllen. Das Sanierungskonzept setzt damit die Zustimmung der Hauptversammlung zu den Kapitalmaßnahmen voraus.

Die Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger wird einschließlich des Berichts des Vorstands Anfang Januar 2004 bekannt gemacht. Der Erwerb der in dieser Mitteilung beschriebenen Beteiligung von UNIQA an der Mannheimer AG Holding steht ferner unter dem Vorbehalt der Erteilung der erforderlichen kartellrechtlichen Genehmigungen, hieß es in einer Ad-Hoc Mitteilung vom Dienstag weiter.


Veröffentlichungsdatum: 23.12.2003 - 17:45
Redakteur: rpu
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