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SM Wirtschaftsberatungs AG gibt KWG-Erlaubnis zum 31.12.2003 zurück - Unternehmen unterliegt damit nicht mehr der Finanzdienstleistungsaufsicht

Der Sindelfinger Finanzdienstleister SM Wirtschaftsberatungs AG gibt zum 31.12.2003 die Erlaubnis zur Anlagevermittlung und Finanzportfolioverwaltung (§ 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 1 und Nr. 3 Kreditwesengesetz) zurück. Dadurch unterliegt die Gesellschaft ab 2004 nicht mehr der Finanzdienstleistungsaufsicht.

Grund für diesen Schritt sind die anhaltend weit hinter den Erwartungen zurück bleibenden Einnahmen aus beiden Bereichen. Die Höhe der bisherigen Einnahmen hieraus werden aktuell mit ca. 3% der gesamten Provisions- und Honorareinnahmen angegeben. Dem gegenüber stehen jedoch deutlich höhere Kosten, die durch Finanzdienstleistungsaufsicht, interne Abwicklung sowie Kosten im Rahmen der Jahresabschlussprüfung entstehen.

Die SM Wirtschaftsberatungs AG wird sich damit eigenen Angaben zufolge aber keineswegs aus dem Privatkundengeschäft zurückziehen. Sie wird jedoch hierzu die Ausnahmeregelung des § 2 Absatz 6 Nummer 8 Kreditwesengesetz (Vermittlung von Investmentfondsanteilen) für sich in Anspruch nehmen. Die Tätigkeit im Bereich der privaten und betrieblichen Altersvorsorge sowie der Immobilien unterliegt nicht der Finanzdienstleistungsaufsicht und wird auch weiterhin ausgeübt, hieß es in einer Ad-Hoc Mitteilung vom Dienstag weiter.



Veröffentlichungsdatum: 23.12.2003 - 17:59
Redakteur: rpu
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