CBB Holding mit schlechten Weihnachtsnews!
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Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft ist eingetreten
Der Vorstand der CBB Holding AG hat festgestellt, dass ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft (§ 92 Abs. l AktG) eingetreten ist. Der Vorstand wird unverzüglich eine außerordentliche Hauptversammlung zur Anzeige des Verlusts einberufen.
Der Verlust ist durch Wertberichtigungen und Abschreibungen aufgrund der Insolvenz der bisherigen Hauptaktionärin und mit ihr verbundener Unternehmen entstanden.
Der Vorstand hat zum Ausgleich von bereits vorher eingetretenen Verlusten ein Restrukturierungsprogramm eingeleitet und zu einer außerordentlichen Hauptversammlung am 30. und 31. Dezember 2003 eingeladen, die weiterhin stattfindet