ricardo.de: Klage der Montres Rolex vom Bundesgerichtshof zum Teil abgewiesen
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Urteil vom 11. März 2004
Mit Urteil vom 11. März 2004 hat der Bundesgerichtshof (BGH) als Revisionsinstanz eine Klage der Unternehmensgruppe Montres Rolex gegen die ricardo.de AG zum Teil abgewiesen (Az.: I ZR 304/01).
Der mittlerweile über vier Jahre andauernde Rechtsstreit beruht darauf, dass einige Nutzer des seinerzeit unter www.ricardo.de betriebenen Internet-Marktplatzes unter ausdrücklichem Verstoß gegen die dortigen Nutzungsbedingungen Replika von Uhrenmodellen der Marke Rolex angeboten hatten. Dies hatte Montres Rolex, die Inhaberin der Rechte an den genannten Uhrenmarken, als eine durch die ricardo.de AG als Betreiberin des Markplatzes zumindest mitverursachte Markenrechtsverletzung gewertet.
Die ricardo.de AG hatte jedoch stets eine entsprechende Haftung abgelehnt, da sie als Betreiberin des Internet-Marktplatzes grundsätzlich keine Kenntnis über die dort von Dritten eingestellten Produkte erlangte und auch keine Möglichkeit sah, die entsprechenden Angebote präventiv und lückenlos zu kontrollieren. In der Folge hatte Montres Rolex die ricardo.de AG auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz verklagt.
Wie der BGH nunmehr klärend feststellte, trifft die ricardo.de AG zumindest keine Verpflichtung auf Auskunftserteilung und Schadensersatz gegenüber Montres Rolex. Bezüglich des ebenfalls geltend gemachten Unterlassungsanspruchs traf der BGH hingegen keine abschließende Entscheidung, sondern verwies den Rechtsstreit in dieser Frage zur erneuten Verhandlung an die Vorinstanz zurück.
Da bisher nur der Urteilstenor verkündet wurde und mit dem Vorliegen der Urteilsbegründung erst in einigen Monaten zu rechnen ist, ist eine detaillierte Bewertung dieses Urteils vorerst nicht möglich. Die Feststellung, dass die ricardo.de AG als sog. Host-Provider keine Verpflichtung zum Schadensersatz für rechtswidrige Inhalte trifft, welche von Dritten stammen, ist nach Ansicht des Vorstandes jedoch bereits aus aktueller Sicht von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung für das Unternehmen.