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Mobilcom: Sonderprüfer belegt pflichtwidriges Verhalten Schmids - Pressemitteilung vom Donnerstag

Hier die Pressemeldung vom Donnerstag im Originaltext:



"Der von der außerordentlichen Hauptversammlung am 27. Januar 2003 auf Antrag von Sibylle Schmid-Sindram bestellte Sonderprüfer kommt in seinem jetzt vorgelegten Gutachten zu dem Schluss, dass Gerhard Schmid als Vorstandsvorsitzender der mobilcom AG pflichtwidrig gehandelt hat. Der Sonderprüfer hatte die Vorgänge um ein Aktienoptionsgeschäft mit einem Gesamtvolumen von rund 70 Mio. EUR untersucht, das der damalige Vorstandsvorsitzende  mit der Millennium GmbH, einer Gesellschaft seiner Ehefrau, abgeschlossen hat.



Der Bericht weist nach, dass Schmid sich nicht ordnungsgemäß verhalten hat, da er vor Anforderung der ersten Zahlung keine Rechtsberatung über die erforderlichen Sicherheiten eingeholt habe. Ebenso hat der Sonderprüfer herausgearbeitet, dass Schmid die Zahlungen angefordert hat.

Das Gutachten stellt klar, dass das Vertrauen auf die spätere Verpflichtung der Millennium GmbH (Stammkapital: 25 000 EUR) eine Bankbürgschaft zu stellen, ebenfalls nicht vernünftiger kaufmännischer Beurteilung entsprach und der Vertrag nicht hätte unterzeichnet werden dürfen - denn die Millennium war mittellos. Insofern ist Schmid auch hier pflichtwidriges Verhalten vorzuwerfen.

Zeitpunkt und Höhe der Zahlungsanforderung  seien in einer Reihe von Fällen nur mit Sonderinteressen erklärbar. Daraus lässt sich unzweifelhaft folgern, dass Schmid auch nach Feststellung des Sonderprüfers Mittel auch für Zwecke verwendet hat, die nicht durch den Optionsvertrag gedeckt waren. Schmid hat also auch nach Feststellung des Gutachters die ihm anvertrauten Mittel nicht korrekt verwendet.

Außerdem hat sich Schmid weder gegenüber Vorstand noch Aufsichtsrat korrekt verhalten: Er habe gegen die Grundsätze der Gesamtgeschäftsführung verstoßen, weil er die notwendigen Entscheidungen und Abstimmungen im Vorstand nicht herbeigeführt hat. Auch habe Schmid den Aufsichtsrat nicht sachgerecht informiert, so dass dieser keine sachgerechte Entscheidung habe treffen können.

"Unabhängig davon, ob ein Optionsprogramm ein sinnvolles Motivationsinstrument für Händler ist, war die Durchführung des Programms auch nach Erkenntnissen des Gutachters pflichtwidrig", so Ulrich Kalthoff, Chefjustitiar der mobilcom AG. Zahlungs-Anforderungen und  Mittelverwendung haben nach den Ergebnissen des Gutachtens nicht einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung entsprochen.

Im Übrigen sei die Frage, ob der Vertrag mit France Télécom aufgrund des Millennium-Geschäftes hätte gekündigt werden dürfen, irrelevant. Die abschließende Vereinbarung mit France Télécom habe zur Entschuldung des Unternehmens geführt.

Es fällt auf, dass Gerhard Schmid den Sonderprüfungsbericht bereits zu einem Zeitpunkt öffentlich kommentiert hat, als er der Gesellschaft noch nicht einmal vorlag. mobilcom wird daher prüfen, ob der von Sibylle Schmid-Sindram benannte Sonderprüfer seine gesetzlichen Pflichten erfüllt hat. Zu beanstanden ist ferner, dass der Prüfer seinen Bericht nicht rechtzeitig vor dem Versand der Einberufung der Hauptversammlung vorgelegt hat."



Veröffentlichungsdatum: 08.04.2004 - 18:59
Redakteur: rpu
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