Der Geschäftsverlauf seit dem Börsengang hat nach Unternehmensangaben gezeigt, dass die antwerpes ag eine Kapitalrücklage in Höhe von 29,2 Mio. EUR nicht in voller Höhe benötigt. Der Bestand an liquiden Mitteln und Wertpapieren des Anlage- und Umlaufvermögens des antwerpes-Konzerns betrug zum 31.12.2003 30,6 Mio. EUR und lag damit mehr als 2 Mio. EUR über dem Nettoemissionserlös aus dem Börsengang im Jahr 2000. Nach der geplanten Sonderausschüttung verbliebe ein Bestand an liquiden Mitteln und Wertpapieren von ca. 15 Mio. EUR.
Vorstand und Aufsichtsrat sind daher der Auffassung, dass der antwerpes-Konzern auch nach der Sonderausschüttung seine Unternehmensstrategie, insbesondere hinsichtlich Wachstum, Internationalisierung und Akquisitionen, planmäßig fortsetzen kann. Gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen darf die antwerpes ag die Auszahlung einer von der Hauptversammlung beschlossenen Sonderausschüttung an die Aktionäre aus Gläubigerschutzgründen frühestens nach Ablauf von sechs Monaten vornehmen, gerechnet ab dem Tag, an dem die Bekanntmachung der Eintragung des Kapitalherabsetzungsbeschlusses in das Handelsregister der Gesellschaft durch das Amtsgericht erfolgt ist. Die Ausschüttung wird damit nicht vor dem 1. Quartal 2005 erfolgen. Nähere Details zur Durchführung der geplanten Sonderauschüttung werden in der Einladung zu der diesjährigen Hauptversammlung am 30. Juni 2004 in Köln und während dieser Hauptversammlung mitgeteilt.