Die ADORI AG hat zur Erhaltung der Möglichkeit einer Sanierung des Unternehmens Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Das Amtsgericht Regensburg hat mit Beschluss vom 17. Februar 2004 die Erstellung eines Insolvenzgutachtens in Auftrag gegeben. Das Insolvenzverfahren wird nicht vor Fertigstellung dieses Gutachtens eröffnet werden. Die ADORI AG wird bei Gelingen der Sanierungsmaßnahmen den Eigeninsolvenzantrag zurücknehmen.