Aufsichtsrat und Vorstand der ATOSS Software AG haben auf der gestrigen Aufsichtsratssitzung beschlossen, den Aktionären zur ordentlichen Hauptversammlung am 22. April 2004 in München neuerlich eine Sonderdividende von 1,50 Euro je Aktie zur Abstimmung vorzuschlagen. Diese Sonderdividende wird nach Unternehmensangaben aus der freien Kapitalrücklage entnommen und ist nach aktueller Kenntnis der Verwaltung für Aktionäre, die weniger als 1 Prozent der ATOSS-Aktien halten steuerfrei. Falls die Aktionäre dem Vorschlag der Verwaltung folgen, wird diese Sonderdividende am Tag nach der Hauptversammlung, also am 23.04.2003, erfolgen.
ATOSS hatte zuletzt am 30.12.2003 eine Ausschüttung von ebenfalls 1,50 Euro je Aktie durchgeführt, welche größtenteils aus einem positiven operativen Cash Flow im Geschäftsjahr 2003 generiert werden konnte. Die liquiden Mittel per 31.12.2003 betrugen nach dieser Ausschüttung in Höhe von insgesamt 5,7 Mio. Euro immer noch 31,9 Mio. Euro (Vj. 33,7), was einer Eigenkapitalquote von 87% entsprach.
Auch nach dieser erneuten Ausschüttung wird ATOSS zum Ende des laufenden Geschäftsjahres unter Einbeziehung des zu erwartenden positiven operativen Cash Flows und vorbehaltlich etwaiger Akquisitionen noch über liquide Mittel von rund 29 Mio. EUR verfügen, hieß es in einer Ad-Hoc Mitteilung vom Dienstag weiter.