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Gelsenwasser: Gewinnabführungsvertrag mit der Wasser und Gas Westfalen GmbH abgeschlossen - Veröffentlichung nach § 15 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
Die Gelsenwasser AG hat am heutigen Tage einen Gewinnabführungsvertrag mit der Wasser und Gas Westfalen GmbH, Bochum, abgeschlossen, nach dem die Gelsenwasser AG erstmals für das am 01. Januar 2004 beginnende Geschäftsjahr verpflichtet sein soll, ihre Gewinne an die Wasser und Gas Westfalen GmbH abzuführen. Die Wasser und Gas Westfalen GmbH ist derzeit mit rund 94,93% am Grundkapital der Gelsenwasser AG beteiligt.

Der Gewinnabführungsvertrag sieht vor, dass die Wasser und Gas Westfalen GmbH den außenstehenden Aktionären der Gelsenwasser AG einen jährlichen Ausgleich von 17,74 Euro je Stückaktie der Gelsenwasser AG zahlt. Alternativ enthält der Vertrag das Angebot der Wasser und Gas Westfalen GmbH an die außenstehenden Aktionäre der Gelsenwasser AG, ihnen eine Barabfindung von 353,14 Euro je Stückaktie der Gelsenwasser AG zu zahlen.

Der Aufsichtsrat der Gelsenwasser AG hat den Abschluss des Gewinnabführungsvertrages am heutigen Tage gebilligt. Der Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Gesellschafterversammlung der Wasser und Gas Westfalen GmbH und der Hauptversammlung der Gelsenwasser AG.

Aus Gründen der steuerlichen Optimierung hat die Gelsenwasser AG mit ihren 100%-
igen Töchtern Niederrheinische Gas- und Wasserwerke GmbH und Vereinigte Gas-und Wasserversorgung GmbH im wesentlichen gleichlautende Gewinnabführungsverträge abgeschlossen, die allerdings mangels außenstehender Gesellschafter weder eine Ausgleichs- noch Abfindungsverpflichtung vorsehen.


Veröffentlichungsdatum: 12.02.2004 - 20:01
Redakteur: rpu
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