WKN:
662240
ISIN:
DE0006622400
Straße, Haus-Nr.:
Hollerstraße 126,
D-24782 Rendsburg-Büdelsdorf, Deutschland
Telefon:
+49 (0) 4331 / 69 - 1173

Internet: http://www.mobilcom.de

IR Ansprechpartner:
Herr Patrick Möller
[email protected]
mobilcom: Klage gegen France Télécom aussichtslos - Durch France Télécom ist dem Unternehmen weder ein Schaden entstanden, noch wurde es beherrscht


In Ihrer heutigen Pressemitteilung erläuterten Vorstand und Aufsichtsrat der mobilcom AG, dass die von einzelnen Aktionären angestrebte Schadensersatz-Klage gegen France Télécom für aussichtslos halten. Denn mobilcom ist durch France Télécom weder ein Schaden entstanden, noch wurde das Unternehmen durch den mit 28,5 Prozent beteiligten Aktionär beherrscht.



Eigenverantwortliche unternehmerische Entscheidung
In voller Eigenverantwortlichkeit und aus unternehmerischer Überzeugung hatten mobilcom, Gerhard Schmid und France Télécom sich vertraglich darauf verständigt, das UMTS-Projekt gemeinsam zu starten. Zu diesem Zweck nutzten beide Gesellschaften ein Joint Venture zur Ersteigerung der UMTS-Lizenz, die MobilCom Multimedia GmbH. France Télécom zahlte im Wege einer Kapitalerhöhung 3,7 Mrd. Euro ein - um deren Verbleib es bei der kritischen Frage der Investorengruppe letztlich geht. Die Verwendung der Mittel war aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen von vorn herein zweckgebunden. Sie sollten - weil alle Beteiligten dies freiwillig so beschlossen hatten - zum Lizenzerwerb verwendet werden. So geschah es auch. Im November 2002 wurde die Beteiligung an der MobilCom Multimedia GmbH dann in einen Anteil von 28,5 Prozent an der mobilcom AG umgetauscht.  mobilcom nahm außerdem Darlehen in Anspruch und verschuldete sich bis zu einer Höhe von 7,1 Mrd. Euro. mobilcom hätte diesen Betrag, sowie alle weiteren Finanzierungsmittel bis zur Fertigstellung des Netzes aus zukünftigen Erträgen zurückführen müssen. Dieser zentrale Aspekt wird in der öffentlichen Diskussion häufig übersehen.



UMTS-Projekt gescheitert
Im weiteren Verlauf kristallisierte sich die Erkenntnis heraus, dass der Geschäftsplan für das UMTS-Projekt nicht aufrecht zu halten war. Unter realistischen Ansätzen war keine akzeptable Rendite erreichbar. Damit stand fest, dass die gemeinsame unternehmerische Entscheidung, das UMTS-Projekt umzusetzen, auf einer unternehmerischen Fehleinschätzung beruhte. Deshalb und aufgrund weiterer Differenzen (Millennium-Geschäft von Gerhard Schmid) stellte France Télécom die Zahlungen ein. Schließlich kam es zu der bekannten existenziellen Krise der mobilcom AG, die mit dem MC Settlement Agreement und der damit verbundenen Schuldenübernahme durch France Télécom gelöst wurde. Die außerordentliche Hauptversammlung der mobilcom AG hat dieser Vereinbarung am 27. Januar 2003 mit überwältigender Mehrheit zugestimmt.



Klarer Verhandlungserfolg zugunsten der mobilcom AG
Die Vereinbarung mit France Télécom (MC Settlement Agreement) war für mobilcom eindeutig vorteilhaft. Denn die Darlehensschuld von 7,1 Mrd. Euro wäre durch zusätzlichen Kapitalbedarf im Zuge des weiteren Netzaufbaus und der Vorfinanzierung von Marketingaufwand zur Kundengewinnung einschließlich Zinsaufwand bis 2009 auf 14,2 Mrd. Euro angewachsen. Selbst nach dem noch optimistischen Geschäftsplan von Anfang 2002 hätte es mindestens 18 Jahre erfordert, die Darlehensschuld aus zukünftigen Erträgen zurückzuführen. Während dieser Zeitspanne wäre der gesamte freie Cash-Flow also den Kreditgebern und nicht den mobilcom-Aktionären zugeflossen. Deshalb erwies sich auch die UMTS-Lizenz als wertlos und die Bemühungen, für das UMTS-Projekt neue Partner zu finden oder die UMTS-Lizenz zu verkaufen, schlugen fehl. Das MC Settlement Agreement war eine einmalige Chance zur Befreiung von der drückenden Schuldenlast und schuf zugleich die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Sanierung der mobilcom AG. Der Verhandlungserfolg wird nicht zuletzt bei einem Vergleich der Eigenkapitalausstattung der mobilcom AG vor dem Einstieg der France Télécom und nach dem Ausstieg deutlich: Zum 31.12.2000 verzeichnete die mobilcom AG ein Eigenkapital von 250 Mio. Euro, zum 31.12.2003 ein deutlich höheres Eigenkapital von 321 Mio. Euro. Offenkundig kann es also nicht zu einem Milliardenschaden gekommen sein.



Vorwurf der Beherrschung abwegig
Die These der Investorengruppe beruht auf dem Vorwurf, mobilcom hätte es im Rahmen der ab September 2002 einsetzenden Rettungsbemühungen versäumt, von den Franzosen die 3,7 Mrd. Euro aus der Kapitalerhöhung wieder zurück zu fordern. Die Rückforderung, so die These weiter, sei aufgrund einer faktischen Beherrschung seitens France Télécom unterlassen worden. Diese Unterstellung ist abwegig: Hätte France Télécom mobilcom tatsächlich beherrscht, wäre der in Alternative zur Insolvenz des Unternehmens erzielte Verhandlungserfolg sicherlich nie durchsetzbar gewesen.



Erfolgreiche Restrukturierung und sprunghafte Werterhöhung
France Télécom hat mobilcom Schulden in Höhe von 7,1 Mrd. Euro erlassen und darüber hinaus noch einen verlorenen Zuschuss von 208,7 Mio. Euro gezahlt. mobilcom ist heute wieder schuldenfrei und als profitabler Service-Provider mit einer stark wachsenden Tochtergesellschaft freenet erfolgreich. Die mobilcom-Aktie zählte in 2003 zu den Aktien mit der höchsten Kurssteigerung. Nicht zuletzt kommt der Verlustvortrag allein mobilcom zugute, da die aktuellen und zukünftigen Erträge des Unternehmens steuermindernd mit den Verlusten aus dem UMTS-Projekt verrechnet werden können.



Veröffentlichungsdatum: 07.05.2004 - 16:22
Redakteur: apl
© 1998-2024 by GSC Research GmbH Impressum Datenschutz