Das Landgericht Flensburg hat die Anfechtungsklage einzelner Aktionäre gegen den zustimmenden Hauptversammlungs-Beschluss vom 27. Januar 2003 zur Vereinbarung mit France Télécom zurückgewiesen. Einzelne Aktionäre hatten den zustimmenden Beschluss von 99% des stimmberechtigten Kapitals angefochten, da das Unternehmen ihrer Auffassung nach seine Informationspflichten nicht vollständig erfüllt habe. "Es ist ganz eindeutig und nun auch vom Landgericht festgestellt, dass wir unsere Aktionäre umfassend informiert haben und die Anfechtungsklage nur ein weiteres Störfeuer war", betont Ulrich Kalthoff, Chefjustitiar der mobilcom. Die überwältigende Mehrheit der Aktionäre hat die inzwischen erfolgreich abgeschlossene Restrukturierung mitgetragen.
Das Landgericht Flensburg hat die Wahl von Dr. Horst Dietz in den Aufsichtsrat in der außerordentlichen Hauptversammlung im Januar 2003 für unwirksam erklärt. Eine Begründung liegt noch nicht vor. "Die Frage hat keine praktische Auswirkung", so Kalthoff. In der ordentlichen Hauptversammlung am 19. Mai 2004 sei die Bestätigung des Mandats von Dr. Horst Dietz zur Wahl ohnehin vorgesehen. Mit der Bestätigung dieser Wahl werde sich nach Unternehmensangaben diese formale Frage erledigen. mobilcom wird prüfen, ob gleichwohl Berufung eingelegt wird.