CNV Vermögensverwaltungs AG: Klage gegen Bankhaus Julius Bär abgewiesen
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Dies nach telefonischer Auskunft des Landgerichts Frankfurt
Nach telefonischer Auskunft des Landgerichts Frankfurt am Main wurde heute der CNV Vermögensverwaltungs AG mitgeteilt, dass ihre Klage gegen das Bankhaus Julius Bär abgewiesen wurde. Gründe dafür sind der CNV AG bisher noch nicht bekannt. Selbstverständlich werde die CNV AG nach Kenntnis der Begründung sorgfältig prüfen, ob der Weg in die Berufung beschritten wird, hieß es in einer Pressemeldung vom Donnerstag. Die CNV AG klagte gegen das Bankhaus Julius Bär wegen Vernachlässigung der Sorgfaltspflichten bei der Anlage von Vermögenswerten nach dem Börsengang.