GFN-Aktionär nimmt Anfechtungsklage gegen Hauptversammlungsbeschluss zurück
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Damit ist die einzige gegen den Kapitalerhöhungsbeschluss eingereichte Klage erledigt
Die am 23.01.2004 beim Landgericht Stuttgart erhobene Anfechtungsklage gegen den auf der außerordentlichen Hauptversammlung der GFN AG vom 30.12.2003 gefassten Beschluss, das Grundkapital der Gesellschaft unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gegen Sacheinlagen um 1.400.000,00 EUR durch Ausgabe von 1.400.000 neuen Stückaktien zu erhöhen, ist vom Kläger zurück genommen worden. Damit ist die einzige gegen den Kapitalerhöhungsbeschluss eingereichte Klage erledigt, hieß es in einer Ad-Hoc Mitteilung vom Dienstag weiter.