Radeberger: Anfechtungsklage gegen Squeeze-Out erfolgreich!
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Begründung des Urteils liegt noch nicht vor
Das Anfechtungsverfahren diverser Kläger vor dem Landgericht Frankfurt am Main gegen den Squeeze-Out-Beschluss der letzten Hauptversammlung zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Oetker-Gruppe als Großaktionär gegen eine Barabfindung in Höhe von 945,32 Euro hatte Erfolg. In einem noch nicht rechtskräftigen Urteil wurde den Klagen statt gegeben. Die Verkündung des Urteils erfolgte bereits vor rund einer Woche. Eine Urteilsbegründung liegt derweil noch nicht vor.