Die Hauptaktionärin der SPAR Handels-AG, die ITM Entreprises S.A., beabsichtigt, die Aktien der außenstehenden Aktionäre der SPAR Handels-AG im Wege eines Squeeze Out-Verfahrens (§§ 327a ff. AktG) zu übernehmen. Die ITM Entreprises S.A. hat dem Vorstand der SPAR Handels-AG mitgeteilt, dass sie derzeit unmittelbar und mittelbar ca. 97,27% der Aktien der SPAR Handels-AG hält.
Die restlichen Aktien (2,73% des gesamten Aktienkapitals) befinden sich im Streubesitz. Die ITM Entreprises S.A. hat dem Vorstand der Gesellschaft das Verlangen gemäß § 327a Abs. 1 AktG zugeleitet, einen Beschluss der Hauptversammlung der SPAR Handels-AG herbeizuführen, mit dem die Aktien der übrigen Aktionäre gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung auf die ITM Entreprises S.A. übertragen werden.
Die ITM Entreprises S.A. hat dem Vorstand des weiteren mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, den außenstehenden Vorzugsaktionären der SPAR Handels-AG eine Barabfindung in Höhe von 8,75 EUR je Vorzugsaktie zu zahlen. Dies entspricht demjenigen Preis je Vorzugsaktie, den die ITM Entreprises S.A. kürzlich im Rahmen eines ausschließlich auf Vorzugsaktien gerichteten Paketerwerbs gezahlt hat.
Gleichzeitig entspricht dies einem Aufschlag von ca. 6,2% gegenüber dem von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemäß § 5 Abs. 1 WpÜG-Angebotsverordnung zuletzt für den 8. September 2004 veröffentlichten gewichteten durchschnittlichen Börsenkurs der vorangegangenen drei Monate für die Vorzugsaktien der SPAR Handels-AG (EUR 8,24).
Obwohl keine dahingehende rechtliche Verpflichtung besteht, hat sich die ITM Entreprises S.A. im Interesse der Gleichbehandlung aller Vorzugsaktionäre dazu entschieden, diesen Preis im Rahmen des Squeeze Out sämtlichen außenstehenden Vorzugsaktionären als Barabfindung zu zahlen. Um außerdem eine Gleichbehandlung der Stammaktionäre mit den Vorzugsaktionären sicher zu stellen, hat sich die ITM Entreprises S.A. darüber hinaus dazu entschieden, den Stammaktionären ebenfalls einen Aufschlag von ca. 6,2% gegenüber dem von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemäß § 5 Abs. 1 WpÜG-Angebotsverordnung zuletzt für den 8. September 2004 veröffentlichten gewichteten durchschnittlichen Börsenkurs der vorangegangenen drei Monate für die Stammaktien der SPAR Handels-AG (EUR 4,01) zu zahlen. Dies entspricht einer Barabfindung in Höhe von EUR 4,26 je Stammaktie der SPAR Handels-AG. Sollte die Unternehmensbewertung der SPAR Handels-AG einen höheren Wert je Vorzugs- bzw. Stammaktie ergeben, wird die ITM Entreprises S.A. jeweils eine entsprechende höhere Barabfindung zahlen.