eff-eff Fritz Fuss plant Gewinnabführungsvertrag
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ao Hauptversammlung soll unter anderem über diesen Punkt entscheiden
Die eff-eff Fritz Fuss GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien und die eff-eff Holding GmbH, beide mit Sitz in Albstadt, beabsichtigen, zur Vermeidung steuerlicher Nachteile einen Gewinnabführungsvertrag abzuschließen.
Gemäß § 304 und 305 AktG ist den außenstehenden Aktionären der eff-eff Fritz Fuss GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien daher eine Ausgleichszahlung bzw. Abfindung zu gewähren.
Im Rahmen einer für den 4. November 2004 geplanten außerordentlichen Hauptversammlung soll unter anderem über diesen Punkt entschieden werden.