Gelsenwasser: Behörden geben grünes Licht für Beteiligung an der Stadtentwässerung Dresden
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Veröffentlichung nach § 15 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
Im Nachgang zur Veröffentlichung vom 11. Dezember 2003 bezüglich des Erwerbs von 49% des Stammkapitals an der Stadtentwässerung Dresden GmbH durch die GELSENWASSER AG wird mitgeteilt, dass nunmehr das Bundeskartellamt und das Regierungspräsidium Dresden dem Vorhaben zugestimmt haben. Entnehmen konnte man dies einer Ad-Hoc Mitteilung vom Dienstag.