Allgeier Holding beabsichtigt den Erwerb eigener Aktien
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Ermächtigung ist auf einen Umfang bis zu 10% des Grundkapitals beschränkt
Der Vorstand der Allgeier Holding AG hat beschlossen, von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 12. August 2004 zum Erwerb eigener Aktien der Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr.8 AktG Gebrauch zu machen. Die Ermächtigung ist auf den Zeitraum bis zum 11. Februar 2006 und auf einen Umfang bis zu 10% des Grundkapitals beschränkt. Der Beschluss des Vorstands sieht vor, ab dem 1. September 2004 in dem von der Ermächtigung vorgegebenen Rahmen entsprechend der Marktgegebenheiten einmalig oder mehrmalig eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben.