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PrimaCom: Zwischenbericht zu der Sonderprüfung von LKC - Voraussetzungen, dass nachrangig besicherter Bankkredit (SSL) sittenwidrig ist, sind gegeben
Der Kabelnetzbetreiber PrimaCom hat von der Münchner Wirtschaftsprüfungskanzlei LKC einen Zwischenbericht zu der von der Hauptversammlung beschlossenen Sonderprüfung erhalten. Die Sonderprüfung soll u.a. klären, ob der mit insgesamt mit 20 Prozent zu verzinsende nachrangig besicherte Bankkredit (SSL) der Gläubiger Apollo Management und JP Morgan Chase sittenwidrig ist.

Im Zwischenbericht von LKC heißt es dazu: "Wir sind bei der Prüfung der Sittenwidrigkeit der Kreditverträge des Jahres 2002 (SSL) weiter fortgeschritten. Es ergeben sich aus unserer Sicht mehrere Angriffspunkte der Gesamtfinanzierung des Jahres 2002. Die Voraussetzungen einer Sittenwidrigkeit sind nach unserer derzeitigen Einschätzung - trotz vertraglicher Vereinbarung englischen Rechts - zu gewissen Teilen nach deutschem Recht zu beurteilen. Die Frage, ob diese Angriffspunkte ausreichen, um bereits jetzt Zinszahlungen wegen möglicher Sittenwidrigkeit einzustellen, vermögen wir noch nicht zu beurteilen. Letztlich ist diese Frage auch nur gerichtlich endgültig zu klären. Allerdings haben Literatur- und Urteilsrecherche bei uns ergeben, dass viele Voraussetzungen für die Annahme einer Sittenwidrigkeit gegeben sind."

Veröffentlichungsdatum: 31.08.2004 - 09:44
Redakteur: rpu
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