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mobilcom erwirkt einstweilige Verfügung gegen FOCUS - Magazin zum Abdruck einer Gegendarstellung verpflichtet
Die mobilcom AG hat eine einstweilige Verfügung gegen den FOCUS erwirkt, durch die das Magazin zum Abdruck einer Gegendarstellung verpflichtet wird. Zugleich hat das Landgericht München I dem FOCUS in einer weiteren einstweiligen Verfügung zur Meidung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,-- EUR oder einer Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten verboten, weiter zu behaupten, "für die Wahl von Dr. Dieter Vogel zum Aufsichtsratsvorsitzenden der mobilcom AG im Februar 2003 sei die Stimme des Aufsichtsrats Dr. Horst Dietz entscheidend gewesen".

Hintergrund ist der Bericht "mobilcom - Schmids Revanche", der in Heft 16/2004 erschienen war. Der Bericht hatte den Eindruck erweckt, Vogels Wahl sei möglicherweise nicht ordnungsgemäß erfolgt. Dieter Vogel war jedoch am 9. Februar 2003  im ersten Wahlgang, auch ohne Berücksichtigung der Stimme von Horst Dietz, mit der erforderlichen 2/3-Mehrheit ohne Gegenstimmen gewählt worden.



Veröffentlichungsdatum: 28.04.2004 - 16:03
Redakteur: rpu
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