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Alexanderwerk: Mindestens die Hälfte des Grundkapitals ist aufgezehrt - Hauptversammlung wird einberufen
Der Vorstand der Alexanderwerk AG nimmt vor dem Hintergrund des aktuellen Stands der Jahresabschlussarbeiten und der aktuellen Entwicklung des laufenden Jahres nach pflichtgemäßem Ermessen an, dass mindestens die Hälfte des aktuellen Grundkapitals durch Verluste aufgezehrt ist. Gemäß §92 Abs. 1 AktG wird der Vorstand daher unverzüglich eine Hauptversammlung einberufen und dieser den Verlust anzeigen.

Veröffentlichungsdatum: 28.04.2004 - 16:39
Redakteur: rpu
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