GAP: Maßnahmen zur weiteren Geschäftsentwicklung
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Klagen gegen Beschlüsse der HV vom 27.11.2003 werden anerkannt
Aus Gründen der Rechtssicherheit für die weitere Entwicklung der Gesellschaft haben Vorstand und Aufsichtsrat der GAP AG für GSM Applikationen und Produkte in Übereinstimmung beschlossen, die aus Sicht der Gesellschaft unbegründeten Klagen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung vom 27.11.2003 anzuerkennen. Der Entschluss zur Anerkennung wurde vor dem Hintergrund gefasst, dass eine abschließende gerichtliche Entscheidung - selbst im Rahmen eines Eilverfahrens - nicht vor Mitte des Jahres zu erwarten wäre. Eine solche Verzögerung würde die weitere Entwicklung der Gesellschaft massiv beeinträchtigen.
Vor dem Hintergrund der weiteren Geschäftsentwicklung der GAP AG liegt die Konzentration auf den profitablen Geschäftsbereichen der Gesellschaft. In diesem Zusammenhang verkauft die GAP AG erhebliche Teile des Telematik-Geschäftes mit Wirkung zum 15.04.2004. Im Zuge des Verkaufes gehen die diesem Geschäftsbereich zugehörigen Mitarbeiter sowie die zuzurechnenden finanziellen Verpflichtungen, wie beispielsweise aus Miet- und Abnahmeverpflichtungen, an den Käufer über. Die südafrikanische Tochtergesellschaft ist nicht Bestandteil der Transaktion und verbleibt damit in der GAP-Gruppe.
Die GAP AG konzentriert sich ab sofort vollständig auf ihre profitablen Geschäftsbereiche. Die GAP-Geschäftsbereiche bilden das Distributionsgeschäft für Siemenskomponenten, das im Geschäftsjahr 2002/2003 einen wesentlichen Anteil am Gesamtumsatz der GAP AG einnahm, sowie der Bereich IBM/Lotus-Notes-Applikationen der GEDYS IntraWare GmbH, deren vorläufiges 9-Monatsergebnis zum 31.12.2003 Umsatzerlöse in Höhe von Euro 2,45 Mio. und ein positives operatives Ergebnis in Höhe von rund 0,75 Mio. Euro ausweisen.
Die GEDYS IntraWare GmbH wurde um die Verbundverbindlichkeiten bereinigt in die GAP-Gruppe integriert. Hieraus resultiert ein voraussichtlicher Unternehmensgewinn der GEDYS IntraWare GmbH in Höhe von 2,13 Mio. Euro.