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Klage der Gesellschaft gegen das Delisting seitens der Deutschen Börse AG zurückgewiesen
In der mündlichen Verhandlung im April 2004 vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt/M. wurde die Klage der Gesellschaft gegen das Delisting seitens der Deutschen Börse AG zurückgewiesen. Eine schriftliche Urteilsbegründung hierzu liegt noch nicht vor. Die Einlegung einer Berufung wird nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung abschließend geprüft, hieß es in einer Ad-Hoc Mitteilung der ComROAD AG vom Dienstag weiter.