Die im Prime Standard der Deutschen Börse notierte paragon AG schloss mit institutionellen Investoren einen Vertrag über den Erwerb von Genussrechten im Gesamtnennbetrag von 8 Mio. EUR. Das Genussrechtskapital soll nach Unternehmensangaben zur Finanzierung des weiteren Unternehmenswachstums und für Akquisitionen genutzt werden, um bestehende Marktpotentiale weiter zu erschließen.
Der Vorstand wurde von der Hauptversammlung am 12. Mai 2004 dazu ermächtigt, Genussrechte in Höhe von bis zu 30 Mio. EUR auszugeben. Davon können bis zu 15 Mio. EUR den paragon-Aktionären zur Zeichnung angeboten werden. Die restlichen 15 Mio. EUR können bei institutionellen Investoren platziert werden. Die Gesamtsumme von 30 Mio. EUR ist ein Vorratsbeschluss bis zum 31.12.2008, der im Zuge sich bietender lukrativer Akquisitionsmöglichkeiten teilweise oder ganz abgerufen werden kann.
Der nunmehr geschlossene Vertrag betrifft eine erste Tranche von 8 Mio. EUR und wird von der paragon AG im Zuge sich bietender lukrativer Investitionsmöglichkeiten bis spätestens 31.12.2004 bei den institutionellen Investoren abgerufen. Erwerbsberechtigte sind die IKB Private Equity GmbH und die DKB Deutsche Kreditbank AG. Beide Finanzpartner zeichnen sich weiteren Angaben zufolge durch eine ausgewiesene Expertise in der Branche der Automobilzulieferer aus. Der Vertrag sieht eine Laufzeit bis zum 31.12.2010 vor.
Vereinbart wurden eine jährliche Festvergütung von 4,5% sowie eine erfolgsabhängige Vergütung, gekoppelt an die Entwicklung der EBITDA-Marge. Die Erfolgsvergütung wird nur gezahlt, wenn eine Dividendenausschüttung an die Aktionäre möglich ist und liegt in der Spitze bei einem niedrigen zweistelligen Prozentsatz. Zeitnah zur Privatplatzierung bei den institutionellen Investoren plant die paragon AG, wie durch die Hauptversammlung beschlossen, weitere Genussrechte ihren Aktionären zur Zeichnung anzubieten.