WKN:
A0BVU2
ISIN:
DE000A0BVU28
Straße, Haus-Nr.:
Spitalhof ,
D-71696 Möglingen, Deutschland
Telefon:
+49 (0) 7141 / 4867 - 0

Internet: http://www.usu-software.de

IR Ansprechpartner:
Herr Falk Sorge
[email protected]
+49 (0) 7141 / 4867 - 351
USU Software plant Sonderausschüttung - Aus aktienrechtlichen Gründen ist hierfür ein mehrstufiges Verfahren erforderlich

Aufgrund der positiven Geschäftsentwicklung der USU Software AG wurde aus dem Gesellschafterkreis der Vorschlag unterbreitet, die nicht für das operative Geschäft des Unternehmens benötigte Liquidität an die Aktionäre auszuschütten. Vorstand und Aufsichtsrat der USU Software AG haben in ihrer heutigen Sitzung beschlossen, der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 15. Juli 2004 in Ludwigsburg eine Sonderausschüttung vorzuschlagen.



Aus aktienrechtlichen Gründen ist hierfür ein mehrstufiges Verfahren erforderlich. Die Sonderausschüttung soll aus der vorhandenen Kapitalrücklage im Rahmen einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und anschließender Kapitalherabsetzung erfolgen. Damit verbunden ist eine Zusammenlegung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft im Verhältnis 2:1 von derzeit 17.211.186 auf 8.605.593 Aktien. Die Höhe der Ausschüttung entspricht vor der Zusammenlegung der Aktien 2,00 Euro je Aktie bzw. nach der Zusammenlegung 4,00 Euro je neuem Anteilsschein.

Bereits im ersten Quartal 2004 erreichte die USU Software AG die Rückkehr in die Gewinnzone. Gleichzeitig wurde das Fremdkapital der Gesellschaft in Form von Rückstellungen und Verbindlichkeiten nochmals reduziert. Auch nach der geplanten Ausschüttung werden dem Konzern ausreichend liquide Mittel und Kapitalanlagen für das weitere interne und akquisitorische Wachstum zur Verfügung stehen. Zudem erwartet der Vorstand im laufenden Geschäftsjahr 2004 einen Jahresüberschuss auf Konzernebene in Höhe von 1,0 bis 1,5 Mio. Euro.

Die Sonderausschüttung ist zunächst abhängig von der zustimmenden Beschlussfassung der Hauptversammlung am 15. Juli 2004. Im Falle der Zustimmung erfolgt die Auszahlung der Sonderausschüttung aufgrund der Bestimmungen des Aktiengesetzes frühestens 6 Monate nach Bekanntmachung der Eintragung des zugehörigen Hauptversammlungsbeschlusses in das Handelsregister der Gesellschaft.



Veröffentlichungsdatum: 02.06.2004 - 14:37
Redakteur: rpu
© 1998-2024 by GSC Research GmbH Impressum Datenschutz