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Haitec: Aufsichtsrats- und Vorstandsbeschluss zur Kapitalerhöhung - Die neuen Aktien werden zum Ausgabebetrag von 1,00 EUR je Aktie ausgegeben
Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 10.05.2004 hat unter TOP 8 die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen um bis zu 4.997.900,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 4.997.900 neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je 1,00 EUR beschlossen. Die neuen Aktien werden zum Ausgabebetrag von 1,00 EUR je Aktie ausgegeben. Sie sind ab dem 01.10.2003 voll gewinnberechtigt. Das Bezugsrecht wird den Aktionären in der Weise eingeräumt, dass die neuen Aktien von einem Emissionsunternehmen gem. § 186 Abs. 1 S. 1 AktG gezeichnet und mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären im Verhältnis ihrer Beteiligung zum Bezug anzubieten. Die Frist für die Annahme des Bezugsangebots endet frühestens vier Wochen nach der Bekanntmachung.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Auf der Grundlage dieser Ermächtigung beschließt der Vorstand der HAITEC Aktiengesellschaft mit Sitz in München, unter Einwilligung des Aufsichtsrats durch Beschluss vom 10.08.2004:

1. Das Grundkapital wird gegen Bareinlagen um EUR 3 Mio. durch Ausgabe von 3 Mio. neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 erhöht. Die neuen Aktien werden zum Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Aktie ausgegeben. Sie sind ab dem 01.10.2003 voll gewinnberechtigt.

2. Das Bezugsrecht wird den Aktionären in der Weise eingeräumt, dass die neuen Aktien von einem Emissionsunternehmen gem. § 186 Abs.1 S. 1 AktG gezeichnet und mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären im Verhältnis ihrer Beteiligung zum Bezugspreis von 1,00 Euro anzubieten. Die Frist für die Annahme des Bezugsangebots endet vier Wochen nach der Bekanntmachung des Bezugsangebots. Etwaige aufgrund des Bezugsrechts nicht bezogene Aktien können durch das Emissionsunternehmen im Rahmen einer Privatplazierung institutionellen Anlegern und strategischen Investoren zu dem festgesetzten Bezugspreis angeboten werden.

Veröffentlichungsdatum: 10.08.2004 - 15:51
Redakteur: rpu
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