In der ordentlichen Hauptversammlung vom 18. Juni 2004 wurde der Vorstand der Brain Force Software AG ermächtigt, für die Dauer von 18 Monaten eigene Aktien bis zum Ausmaß von höchstens 10 % des Grundkapitals der Brain Force Software AG zu erwerben, wobei die Ermächtigung einmal oder mehrmals ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgeübt werden kann. Der Vorstand der Brain Force Software AG hat beschlossen, von dieser Ermächtigung hinsichtlich eines Teilbetrages Gebrauch zu machen.
Angaben zum Aktienrückkaufprogramm:
1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung gemäß § 65 Abs. 1 Z.8 AktG war der 18. Juni 2004.
2. Tag der Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses gemäß § 65 Abs. 1a AktG im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" war der 30. Juni 2004.
3. Das Rückkaufprogramm beginnt am 4. August 2004 und endet voraussichtlich am 30. Juni 2005.
4. Das Rückkaufprogramm bezieht sich auf Stammaktien der Brain Force Software AG (ISIN AT0000820659).
5. Es ist beabsichtigt im Rahmen dieses Rückkaufprogramms bis zu 250.000 Stück Brain Force Software AG Stammaktien, das sind rund 2,44 % vom Grundkapital der Brain Force Software AG, rückzukaufen.
6. Der Ankaufpreis für den Rückerwerb darf den Betrag von EUR 2,50 nicht unterschreiten und den Betrag von EUR 4,00 nicht überschreiten.
7. Der Rückkauf erfolgt über die Börse.
8. Der Rückkauf erfolgt zum Aufbau einer Möglichkeit für den Einsatz eigener Aktien bei Akquisitionen, d.h. als Gegenleistung im Rahmen eines Erwerbs von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- und Ausland.
Die Brain Force Software AG beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß § 6 und § 7 der Veröffentlichungsverordnung 2002, BGBl. II 2002/112 durch die Veröffentlichung von Angaben über eine öffentlich zugängliche Seite im Internet (Internetadresse: http://www.brainforce.com) zu erfüllen.