Wie das Unternehmen in gestriger Ad-hoc-Mitteilung veröffentlichte hat man am 07.10.2004 Kenntnis von der Entscheidung der Frankfurter Wertpapierbörse über den Vollzug des Delistings erhalten.
Gegen den Vollzug werden die für das Unternehmen im Delisting-Verfahren tätigen Rechtsanwälte Schwarz Kelwing Wicke Westphal unverzüglich Antrag auf Anordnung, dass die aufschiebende Wirkung fortdauert, beim zuständigen Verwaltungsgerichtshof in Kassel stellen.