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INTERSEROH begrüßt OLG-Urteil zu Selbstentsorgern - ISD INTERSEROH Dienstleistungs GmbH ist selbst Anbieter eines Selbstentsorgungssystems
Den Freispruch des Markenverbands und der Bundesvereinigung Deutscher Handelsverbände vom Vorwurf des Boykottaufrufs durch das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Kölner ISD INTERSEROH Dienstleistungs GmbH begrüßt. "Das Urteil leistet einen wichtigen Beitrag zu Klarheit und Transparenz bei den Arbeitsmethoden der Selbstentsorgersysteme von Verkaufsverpackungen. Wir sehen unser System der korrespondierenden Anfallstellenstruktur damit klar bestätigt", erklärte Markus Müller-Drexel, Geschäftsführer der operativen Tochter der INTERSEROH AG.

Die ISD INTERSEROH Dienstleistungs GmbH ist selbst Anbieter eines Selbstentsorgungssystems. Im Unterschied zu dem System, das der Klage zugrunde lag, basiert die INTERSEROH-Selbstentsorgergemeinschaft auf vertraglichen Vereinbarungen mit den Herstellern bzw. Vorvertreibern.

Die INTERSEROH-Selbstentsorgergemeinschaft basiert auf dem Prinzip einer bundesweiten Erfassungsstruktur, die mit den Vertriebsstrukturen der Verpackungen der unter Vertrag genommenen Hersteller und Vertreiber grundsätzlich korrespondieren. "Dieses Qualitätsmerkmal der INTERSEROH-Selbstentsorgergemeinschaft geht deutlich über die Anforderungen der Verpackungsverordnung hinaus. Unser System ist darüber hinaus bundesweit allen Landesumweltbehörden vorgestellt worden und wurde ohne Beanstandungen akzeptiert", betonte Müller-Drexel.

Veröffentlichungsdatum: 05.10.2004 - 19:18
Redakteur: rpu
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