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TC Unterhaltungselektronik: RTL legt keine Verfassungsbeschwerde ein - TV-Werbeblocker kommt auf den Markt
Nach dem am 25.06. diesen Jahres der Bundesgerichtshof in letzter Instanz die Klagen von RTL gegen die TC Unterhaltungselektronik AG zur Herstellung und Vertrieb des TV-Werbeblockers abgewiesen und zugunsten der TCU AG entschieden hat, wollte lt. Presseberichten RTL Verfassungsbeschwerde einlegen. Der Anwalt der TC Unterhaltungselektronik AG teilte dem Unternehmen mit heutigem Schreiben vom 5.10.04 folgendes mit:

"Die Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil ist innerhalb eines Monats nach Zustellung der Gründe des Urteils möglich. Die Geschäftsstelle des Bundesverfassungsgerichts teilte nach einer Recherche am heutigen Tage mit, dass unter Berücksichtigung aller Eingänge bis einschliesslich Donnerstag, den 29.09.04, eine Verfassungsbeschwerde von der Fa. RTL Television GmbH gegen das genannte Urteil des BGH nicht eingegangen ist. Damit steht fest, dass das Urteil des BGH vom 24.06.04 entgültig nicht angegriffen wurde."

Somit besteht für die TC Unterhaltungselektronik AG und vor allem für alle Geschäftspartner mit heutigem Tage keinerlei rechtliches Risiko mehr:

1. Die Zurückhaltung von Investoren im Hinblick auf eine mögliche Verfassungsbeschwerde ist entfallen. 2. Vertriebspartner haben Planungssicherheit für langfristige Katalog-Gestaltung und Kooperationen 3. Namhafte Unterhaltungs-Elektronik-Hersteller, die das patentierte TC Werbeblocker-Verfahren für ihre Produkte lizenzieren wollen ( z. B. DVD-Recorder), können nun von völliger Rechtsklarkeit ausgehen.

Die Geräte stehen planmäßig Anfang November 04 dem Handel zur Verfügung. Desweiteren werden nun die Schadenersatzforderungen gegen RTL aus dem langjährigen Rechtsstreit und die vor allem daraus resultierenden Umsatzausfälle und der somit entgangene Gewinn geltend gemacht.

Veröffentlichungsdatum: 05.10.2004 - 18:34
Redakteur: rpu
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