Aixtron: ao Hauptversammlung ändert Satzung zu Genehmigtem Kapital
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Außerordentliche Hauptversammlung am 30. September 2004 abgehalten
Die außerordentliche Hauptversammlung der AIXTRON AG hat am 30. September 2004 mit 97,27% die Änderung der Satzung zur Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals I und II und die Schaffung eines Genehmigten Kapitals I zur Ausnutzung gegen Sacheinlagen unter Ausschluß des Bezugsrechts der Aktionäre in Höhe von bis zu 27.000.000,00 EUR beschlossen.
Ferner hat die außerordentliche Hauptversammlung mit 98,22% die Änderung der Satzung zur Schaffung eines Genehmigten Kapitals II zur Ausnutzung gegen Bar-und/oder Sacheinlagen unter Ausschluß des Bezugsrechts der Aktionäre in Höhe von bis zu 5.415.756,00 EUR beschlossen.