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TFB Fenster-Beteiligungs GmbH kündigt Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag
Die TFB Fenster-Beteiligungs GmbH hat den zwischen ihr und der WERU AG bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit Schreiben vom 27. September 2004, bei der WERU AG am 27. September 2004 eingegangen, unter Hinweis auf § 297 Abs. 1 AktG aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung gekündigt. Durch diese Kündigung enden die Vertragspflichten der WERU AG zur Gewinnabführung bzw. der TFB Fenster-Beteiligungs GmbH zum Verlustausgleich sowie die Verpflichtung der TFB Fenster-Beteiligungs GmbH zur Zahlung der Garantiedividende zum 27. September 2004.