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Brau und Brunnen legt Barabfindung fest - Aktionäre sollen 86,38 Euro je Aktie erhalten

Die Brau und Brunnen AG als beherrschtes Unternehmen und die zur Dr. Oetker-Gruppe gehörende RB Brauholding GmbH als herrschendes Unternehmen haben heute einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Im Rahmen dieses Vertrags wird die RB Brauholding GmbH den außenstehenden Aktionären der Brau und Brunnen AG anbieten, ihre Brau und Brunnen-Aktien gegen eine Barabfindung in Höhe von Euro 86,38 je Stückaktie zu erwerben. Darüber hinaus sieht der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag für diejenigen Aktionäre, die weiterhin an der Gesellschaft beteiligt bleiben möchten, eine jährliche Ausgleichszahlung je Stückaktie in Höhe von Euro 4,06 netto, d.h. nach Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag, vor. Dies entspricht einer Garantiedividende von Euro 4,69 brutto je Stückaktie. Der gerichtlich bestellte Vertragsprüfer hat die Angemessenheit der Abfindung und des Ausgleichs bestätigt.



Außerdem hat die RB Brauholding GmbH als Hauptaktionärin dem Vorstand der Brau und Brunnen AG mit Schreiben vom 05. Juli 2004 ihr Verlangen mitgeteilt, dass die Hauptversammlung der Brau und Brunnen AG die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt (sog. Squeeze-out). Heute hat die Hauptaktionärin dem Vorstand der Brau und Brunnen AG mitgeteilt, dass sie die Barabfindung auf Euro 86,38 je Stückaktie festgelegt hat. Der gerichtlich bestellte Squeeze-out-Barabfindungsprüfer hat die Angemessenheit der Barabfindung bestätigt.

Der Vorstand der Brau und Brunnen AG beabsichtigt, demnächst eine außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft einzuberufen, die über die Zustimmung zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag und über den Squeeze-out Beschluss fassen soll.



Veröffentlichungsdatum: 24.09.2004 - 16:37
Redakteur: mba
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