Medisana beseitigt Verlust des hälftigen Grundkapitals
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Keine außerordentliche HV mehr notwendig
Der von der Medisana AG per Ad-Hoc-Mitteilung vom 19. September 2004 angezeigte Verlust der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft konnte zwischenzeitlich beseitigt werden. Ein Gläubiger der Gesellschaft hat am 24. September 2004 zur Stärkung des bilanziellen Eigenkapitals der Gesellschaft mit sofortiger Wirkung Forderungsverzichte mit Besserungsabrede erklärt. Die angekündigte Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung gemäß § 92 Abs. 1 AktG ist damit nicht mehr notwendig.
Veröffentlichungsdatum:
24.09.2004
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11:59
Redakteur:
mba