Unter Bezugnahme auf die Ad-hoc-Mitteilung vom 2. September 2004 wurde heute mitgeteilt, dass die eff-eff Holding GmbH aufgrund des zwischen ihr und der eff-eff Fritz Fuss GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien abgeschlossenen Gewinnabführungsvertrages den außenstehenden Aktionären der eff-eff Fritz Fuss GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien eine feste jährliche Ausgleichszahlung von EUR 2,75 brutto, entspricht derzeit EUR 2,36 netto, gemäß § 304 AktG garantiert und sich verpflichtet, die Aktien der außenstehenden Aktionäre gegen eine Barabfindung in Höhe von EUR 45,23 zu erwerben.
Der Zustimmungsbeschluss zum Gewinnabführungsvertrag soll auf der außerordentlichen Hauptversammlung der eff-eff Fritz Fuss GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien am 4. November 2004 gefasst werden.
Die Höhe der Ausgleichzahlung und der Barabfindung wurde auf Basis eines Bewertungsgutachtens ermittelt, das von der RWT Reutlinger Wirtschaftstreuhand GmbH im Auftrag des persönlich haftenden Gesellschafters der eff-eff Fritz Fuss GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien und der Geschäftsführung der eff-eff Holding GmbH erstellt und von der Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als gerichtlich bestellten und unabhängigen Vertragsprüfer überprüft und als angemessen bestätigt wurde.