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555869
ISIN:
DE0005558696
Straße, Haus-Nr.:
Artegastraße 1,
D-33129 Delbrück, Deutschland
Telefon:
+49 (0) 5250 / 9930 - 685

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Herr Stefan Westemeyer
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+49 (0) 5250 / 9930 - 685
paragon: Voraussetzung für neue Akquisitionen durch Ausgabe von Genußrechten - Ausgabe von Genußrechten in Höhe von bis zu 14,5 Mio. EUR
Der Vorstand der paragon AG hat die Ausgabe von Genußrechten im Gesamtnennbetrag von bis zu 14,511.016,80 Mio. EUR an die Aktionäre der paragon AG beschlossen. Damit stärkt das im Prime Standard der Deutschen Börse notierte Unternehmen seine Kapitalbasis und erhöht durch den Emissionserlös den finanziellen Spielraum für ein beschleunigtes Unternehmenswachstum. Die nicht von Aktionären gezeichneten Genußrechte können weiteren interessierten Anlegern zur Zeichnung angeboten werden.

Der Vorstand erklärte, durch die Aufnahme von Wachstumskapital schon jetzt die strukturellen Voraussetzungen zu schaffen, die in Zukunft insbesondere im Automobilbereich benötigt würden. Im Fokus stehe dabei die flächige Ausweitung von Schlüsseltechnologien sowie die internationale Expansion als Direktzulieferer bei Wahrung der Flexibilität. Die paragon AG wolle auf diese Weise den aktuellen Branchentrend nutzen und zunehmend größere Anteile an der Wertschöpfung der Automobilhersteller übernehmen. Erste Sondierungsgespräche über mögliche bedeutende Akquisitionen, die sinnvoll das Leistungsspektrum ergänzten und zusätzliches Ertrags- und Umsatzwachstum erwarten ließen, würden bereits geführt. Dabei habe man als nächstes vor allem einen besseren internationalen Marktzugang im Automobilbereich, aber auch eine Ergänzung des Geschäftsfeldes Gebäudetechnik im Auge.

Die Genußrechtsbedingungen sehen eine Mindestlaufzeit der Genußrechte von Dezember 2004 bis zum 31.12.2010 vor. Die Basisvergütung beträgt 6,0% p.a. zuzüglich einer Erfolgsvergütung von bis zu 3% abhängig von der Entwicklung der EBITDA-Marge des paragon-Konzerns. Sofern die Genußrechte seitens des Inhabers oder der paragon AG zum 31.12.2010 nicht gekündigt werden, erhöht sich die Basisvergütung für die Jahre 2011 und 2012 auf attraktive 6,50% zzgl. der erfolgsabhängigen Vergütung. Die Genußrechte werden den Aktionären auf der Grundlage des ihnen zustehenden gesetzlichen Bezugsrechts im Verhältnis 1:3 angeboten; d.h. 1 Aktie der paragon AG berechtigen zum Bezug von 3 Genußrechten im Nennbetrag von jeweils 1,20 EUR. Die Mindestzeichnungssumme beträgt 120,00 EUR.

Das Bezugsangebot wird voraussichtlich am 2. November 2004 im elektronischen Bundesanzeiger sowie in der Financial Times Deutschland veröffentlicht. Die Bezugsfrist für die Aktionäre ist vom 4. November 2004 bis zum 3. Dezember 2004 geplant. Bis zum Ablauf der Bezugsfrist am 3. Dezember 2004 von den Aktionären nicht gezeichnete Genußrechte können bis zum 31.12.2005 - vorbehaltlich einer vorzeitigen Schließung oder Zuteilung - von Aktionären über ihr Bezugsrecht hinaus und von interessierten Anlegern gezeichnet werden.

Zum Hintergrund: Der Vorstand wurde von der Hauptversammlung am 12. Mai 2004 dazu ermächtigt, Genußrechte im Gesamtnennbetrag von bis zu 30 Mio. EUR auszugeben. Davon können bis zu 15 Mio. EUR den paragon-Aktionären zur Zeichnung angeboten werden. Die restlichen 15 Mio. EUR können von institutionellen Investoren gezeichnet werden, wovon 8 Mio. EUR im Juni 2004 bereits erfolgreich plaziert wurden. Laut Vorstand bestehe auch für die restlichen 7 Mio. EUR seitens diverser Investoren bereits hohes Interesse. Der Vorstand kann im Zuge sich bietender lukrativer Akquisitionsmöglichkeiten von den ihm durch die Hauptversammlung erteilten Ermächtigungen zur Ausgabe von Genußrechten im Gesamtnennbetrag von bis zu 30 Mio. EUR ganz oder teilweise bis zum 31.12.2008 Gebrauch machen.


Veröffentlichungsdatum: 19.10.2004 - 09:51
Redakteur: rpu
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