SCA Hygiene: Gerichtsentscheidung im Spruchstellenverfahren noch nicht rechtskräftig
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Ad-Hoc Mitteilung vom Donnerstag
Das Landgericht München I hat am 14. Oktober 2004 in dem Spruchstellenverfahren, das von außenstehenden Aktionären zu dem am 17. Oktober 1997 zwischen der SCA Hygiene Products AG (seinerzeit PWA Papierwerke Waldhof Aschaffenburg AG) und der SCA Group Holding (Deutschland) GmbH als herrschendem Unternehmen abgeschlossenen Beherrschungsvertrag eingeleitet worden war, als angemessene Abfindung 188,67 EUR und als angemessenen Ausgleich (Garantiedividende) 17,32 EUR brutto abzüglich der jeweiligen Körperschaftsteuerbelastung bezogen auf 41% des Bruttoausgleichs (entsprechend den inländischen Erträgen) bestimmt. Der Beherrschungsvertrag sah bislang eine Abfindung von 143,67 EUR und eine Garantiedividende von 8,77 EUR (Nettodividende, zu der gegebenenfalls ein Körperschaftsteuerguthaben hinzutritt) vor.
Die Entscheidung des LG München I ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl die außenstehenden Aktionäre und deren gemeinsame Vertreter als auch die Antragsgegnerinnen SCA Hygiene Products AG und SCA Group Holding (Deutschland) GmbH können gegen die Entscheidung sofortige Beschwerde einlegen.