In dem Schiedsverfahren mit der Infraserv GmbH & Co. Höchst KG hat das Schiedsgericht heute einen Teilschiedsspruch und einen Zwischenentscheid erlassen. Mit dem Teilschiedsspruch wurden die Anträge der D.Logistics AG auf Feststellung der Wirksamkeit über die Verträge zur Einbringung eines 40 Prozent Geschäftsanteils an der InfraServ Logistics GmbH und die Verpflichtung der Infraserv GmbH & Co. Höchst KG, an der noch erforderlichen Kartellanmeldung mitzuwirken, abgewiesen.