Die Viacom Holdings Germany LLC hat der VIVA Media AG heute mitgeteilt, dass sie unter Einbeziehung der Aktien, für die ihr öffentliches Übernahmeangebot während der weiteren Annahmefrist gemäß § 16 Abs. 2 WpÜG bislang angenommen wurde, voraussichtlich über mehr als 95% des Grundkapitals der VIVA Media AG verfügen und dementsprechend noch in dieser Woche ein Verlangen gemäß § 327 a AktG auf Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Viacom Holdings Germany LLC ("Squeeze Out")stellen wird, so die Gesellschaft in heutiger Ad-hoc-Mitteilung. Die Meldung weiter:
Viacom Holdings Germany LLC hat in der Angebotsunterlage zu dem öffentlichen Übernahmeangebot angekündigt, dass das Ergebnis des Übernahmeangebots bis zum 15. Oktober 2004 veröffentlicht wird. Darüber hinaus beabsichtigen Viacom Holdings Germany LLC und die VIVA Media AG den Abschluss eines Beherrschungsvertrags. Über den Squeeze Out sowie die Zustimmung zu dem Beherrschungsvertrag soll eine außerordentliche Hauptversammlung der VIVA Media AG voraussichtlich noch dieses Jahr entscheiden. Der Squeeze Out erfolgt gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung durch die Viacom Holdings Germany LLC; auch der Beherrschungsvertrag hat eine angemessene Barabfindung vorzusehen.