Aareal Bank AG: Korrektur der Ad-hoc Mitteilung vom 12. August 2004
Aufgrund verschiedener Anfragen zur Ad-hoc-Meldung vom 12.08.2004 betont die Aareal Bank AG, Wiesbaden mit heutiger Ad-hoc-Mitteilung:
- Sofern der Eindruck entstanden sein sollte, dass die durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht veranlasste Prüfung abgeschlossen ist, wird klargestellt, dass die Prüfung vor Ort abgeschlossen ist, nicht aber die Bewertung des Prüfungsergebnisses durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
- Sofern der Eindruck entstanden sein sollte, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einer vollständigen Verarbeitung des Prüfungsergebnisses durch die zusätzliche Risikovorsorge in Höhe von 40 Mio. EUR zugestimmt habe, ist dies unzutreffend