RHÖN-KLINIKUM: SMALLCAP World Fund reduziert den Anteil
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Mitteilung gemäß § 25 Abs. 1 WpHG
Die Rechtsanwälte GLEISS LUTZ HOOTZ HIRSCH haben der RHÖN-KLINIKUM AG namens und im Auftrag ihrer Mandantin, der SMALLCAP World Fund, Inc., Kalifornien, USA gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an den stimmberechtigten Aktien der RHÖN-KLINIKUM AG am 9. August 2004 die Schwelle von 5 % unterschritten hat und nunmehr 4,53 % (782.975 Stammaktien) beträgt.