Der Vorstand der LPKF Laser & Electronics AG in Garbsen hat beschlossen, von der durch die Hauptversammlung vom 5. Juni 2003 erteilten Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien Gebrauch zu machen. Die Ermächtigung ist auf den Erwerb von Aktien mit einem auf die Aktien entfallenden rechnerischen Betrag des Grundkapitals von Euro 1.050.000,00 beschränkt. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke im Rahmen der oben genannten Beschränkung ausgeübt werden.
Die Anzahl der erworbenen Aktien darf zu keinem Zeitpunkt mehr als 10% des Grundkapitals betragen. Im Rahmen der bis zum 5. Dezember 2004 laufenden Ermächtigung erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse. Der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs im Xetra-Handel an der Wertpapierbörse Frankfurt/Main um nicht mehr als 5% über- und unterschreiten.