Der Vorstand der mobilcom AG hat heute beschlossen, Aktien der Gesellschaft im Umfang von zunächst bis zu 5% des Grundkapitals (entsprechend bis zu 3.285.090 Aktien) bis zum Ende des ersten Quartals 2005 in Einklang mit den für Artikel 8 der Richtlinie 2003/6/EG erlassenen Durchführungsbestimmungen (Verordnung EG 2273/2003) zurück zu kaufen.
Eine internationale Investmentbank wird beauftragt, den Beschluss in Form eines systematischen Rückkaufprogramms über die Börse durchzuführen. Die Aktien sollen nach dem insgesamt abgeschlossenem Erwerb ohne Herabsetzung des Grundkapitals eingezogen werden. Damit macht der Vorstand von der durch die Hauptversammlung vom 19. Mai 2004 erteilten und bis zum 31. Oktober 2005 geltenden Ermächtigung Gebrauch.
Danach können eigene Aktien von insgesamt bis zu 10% des jeweiligen Grundkapitals (derzeit also bis zu 6.570.180 Aktien) erworben werden. Der von der Gesellschaft zu zahlende Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den Durchschnitt der Börsenkurse der Aktie in der Schlussauktion im Xetra-Handelssystem an der Frankfurter Wertpapierbörse an den dem Erwerbsgeschäft vorangehenden drei Börsenhandelstagen um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten. Mit einem Rückkauf und einer Einziehung der Aktien erhöht sich der Gewinn pro Aktie.